Schülerparlament

Partizipation beinhaltet die Mitbestimmung der Kinder in Schulange­legenheiten, die sie (alltäglich) betreffen und an denen sie mitbe­stimmen dürfen. Von Partizipation ist zu sprechen, wenn Kinder ´gehört´ werden und zudem einen Teil der Verfügungsgewalt über die eigene Lebensgestaltung von den Erwachsenen übernehmen, indem sie an Entscheidungen und ihrer Umsetzung mitwirken, die sie be­treffen.

Im Einzelnen fächert sich die Mitbestimmung wie folgt auf:

  • das Recht auf Meinungsäußerung
  • das Recht auf Anhörung
  • das Recht auf Beteiligung in Entscheidungsprozessen
  • das Recht auf Mitentscheidung
  • das Recht auf Entscheidung.

Den Kindern wird ein offizieller Rahmen zu fest bestimmten Zeiten verpflichtend gegeben, in denen sie ihre Belange erörtern können und Gehör finden.

Ziel der Partizipation ist es,

  • die Kinder in der Problemlösungskompetenz zu fördern
  • die Kinder in ihrer Entscheidungsfähigkeit zu stärken
  • die Kinder in ihrer Kommunikationsfähigkeit zu schulen
  • ihnen möglichst früh Demokratieerfahrung zu ermöglichen und
  • sie die Gestaltung von Gesellschaft erleben zu lassen.

Klassenversammlung

Auf Klassenebene können die Kinder entscheiden über

  • den Kauf von Pausenspielgeräten der Klasse im Rahmen eines festgesetzten Preises
  • klasseninterne Angelegenheiten

Die Klassenversammlung wählt

  • den Klassensprecher bzw. – sprecherin nebst Vertretung ab dem 1. Schuljahr

Klassensprecherin oder –sprecher nebst Vertretung

Der Klassensprecher oder die –sprecherin nebst Vertretung sind in erster Linie Gesandte der Klasse zum Schülerparlament und zur Klassenlehrerin / zum Klassenlehrer. Darüber hinaus bestimmen sie, wer die Dienste in der Klasse übernimmt.

Sie sind auch Berichterstatterinnen und –erstatter für die Klasse im Schülerparlament und von ihm zur Klasse.

Sie sind – soweit sie nicht selber vorlesen – Jury des Lesewettbe­werbs im Jahrgang und entscheiden dort mit Hilfe eines Kriterienkatalogs in Eigenverantwortung über die Siegerinnen und Sieger. Sind sie selbst Teilnehmende, bestim­men sie eine vertrauenswürdige Person, die Jurymitglied wird.

Schülerparlament

Das Schülerparlament setzt sich zusammen aus allen Klassensprecherinnen und Klassensprechern sowie deren Vertretung. Sie nehmen die Ergebnisse der Klassenversammlung auf und erörtern sie mit dem Schulleiter (der Schulleiterin). Alle Gestaltungswünsche für das Schulleben können in diesem Gremium eingebracht werden. Das Schülerparlament tagt 4mal im Schuljahr, jeweils in den Wochen nach den Klassenversammlungen. Das Schülerparlament berät über alle Angelegenheiten, die für alle Kinder der Schule von Belang sind.

Im Rahmen der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern wird zudem das Einholen von Meinungen der Kinder und die Diskussion über die Ergebnisse in den jeweiligen Foren (Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und –konferenz sowie Klassenversammlung und Schülerparlament) forciert. So wurde zum einen im Zusammenhang mit der „Inklusion“ die Thematik abgefragt „Kann jedes Kind sich an unserer Schule wohl fühlen? Fühlst du dich wohl?“ Ebenso wichtig sind auch die Rückmel­dungen zu den Projektwochen.